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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Orig. Spoiler Entfernen! Erlaubt?



i_scan
15.12.2005, 16:59
Liebe Kollegen,

momentan schwirren in meinem Kopf zwei Vorstellungen umher.

1. Original Spoiler entfernen und ohne fahren.

Ist dies erlaubt, und gefahrlos möglich?

2. Den Originalen S-Line Spoiler anbauen.

Soweit ich alle Diskussionen verfolgt habe, ist dies EIN Teil das ich beim :D bestellen muss. Hat hierzu jemand eine Teilenummer?

Eine abschliesende Frage fürs persöhnliche Verständniss.

In meinem Audi Serviceheft klebt auf der Innenseite ein Sticker mit sämtlichen Daten. Wenn dort unter:

Herstellungsmonat / Jahr - 09/2002 steht

dann ist das das eigentliche Baujahr, oder?

Datum der Auslieferung (Beginn der Gewährleistung ist 28.02.03)

Wenn mich nun jemand nach dem BJ. fragt, ist das nun 09/02 oder 02/03

Fragen über fragen :confused:

Bitte seid so nett und postet zu all meinen Erwähnten Gedanken.

lg.

i_scan

mailman
15.12.2005, 17:28
Naja, das eine ist das Baujahr und das andere die Erstzulassung nehm ich an.

Wenn Du genau wissen willst wann Dein TT gebaut wurde, PM mit Deiner Fahrgestellnummer an mich...

Hollywood
15.12.2005, 20:19
da steht alles > http://www.ttr-friends.de/ttr-friends-dateien/index_4-dateien/technik/bauplan/stoss/home.htm

marcell-b
15.12.2005, 20:27
@Hollywood
Ich denke mit original s-line Spoiler meint i_scan den Heckflügel und nicht die Front, so hab ich das jedenfalls verstanden.

Hollywood
15.12.2005, 20:29
:D ich hab es so verstanden Heckspoiler weg , und S-Linefront ran :)

mullei
15.12.2005, 22:30
wenn du den serien spoiler entfernst und ohne fährst musst du das abnehmen lassen !!!

marcell-b
16.12.2005, 00:45
:D ich hab es so verstanden Heckspoiler weg , und S-Linefront ran :)

Wie dem auch sei, das kann nur er selbst aufklären...

i_scan
16.12.2005, 01:44
Hi,

sorry wegen der unverständlichen Fragen. Es geht mir natürlich nur ums Heck. Das Thema Front hab ich seit den Threads von E** und R** H** und wie Sie sonst noch alle heisen verworfen:D

Also entweder kein Heckspoiler, oder der S-Line Heckspoiler.

lg.

RaFtA
16.12.2005, 11:44
Wenn Deiner ohne ausgeliefert wurde und er nachgerüstet wurde, muss daran gar nix gemacht werden, weder eingetragen noch abgenommen, lediglich eine Bescheinigung beim :D muss unterschrieben werden das es auf eigenen Wunsch gemacht wurde.

Sollte Deiner von Anfang an mit ausgeliefert worden sein, wirds schon wieder schwer da der Spoiler ein Teil des gesamten Fahrzeugpakets ist, was bei den "alten" nicht der Fall ist. So hat es mir jedenfalls mein :D erklärt.

Der Aufwand ist es allerdings nicht wert, da abbauen, verzinnen, grundieren und lackieren ne Menge Arbeit sind und ein Haufen Geld kosten.

Patrick
16.12.2005, 15:12
Also ich habe ne Unbedenkilchkeitsbescheinigung von Audi...

spiTTfiRe
17.12.2005, 12:20
bin grade auch wieder am überlegen, da meine heck eh gelackt werden muss... die unbedenklichkeitsbescheinigung ist doch zeitlich befristet, bzw BJ-abhängig..? ne abnahme muss dann ja so oder so erfolgen..

CABRIO79
17.12.2005, 13:29
@ Patrick

Was für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist das.
Eine wo draus hervor geht, das man den orig. Heckspoiler demontieren darf ?

Dr. Rock
18.12.2005, 20:39
Um das mal eben aufzuklären: ALLE TT`s, bei denen der Heckspoiler nachgerüstet wurde, haben diese besagte Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen, aus der hervorgeht daß mit dem Wagen auch nach Anbau eben jenes
Teils noch alles i.O. ist. Das haben aber nur DIE Leute bekommen, die den Spoiler haben nachrüsten lassen, seitdem
der Bürzel serienmäßig dran ist, gibt es diese Unbedenklichkeitsbesch. nicht mehr.
Wer jetzt also ´nen alten TT hat und den nachträgl. nachgerüsteten Spoiler entfernen will, der muß daß beim :D abnicken
lassen oder kann das m.W. auch beim TÜV machen lassen. Allen anderen, die den Spoiler schon ab Werk drauf haben, bleibt
nur der Weg zur Einzelabnahme. Und ob DA so ohne weiteres jeder Prüfer sein O.K. gibt, das wage ich doch mal ganz stark zu bezweifeln....


(Aber laut E.P. soll diese Bescheinigung ja auch für seinen 3.2-Ansatz zu verweden sein..... *mmuuuaaaahahaha* :lach: )

marcell-b
18.12.2005, 23:32
Da sieht man mal wieder die deutsche Kleinmeierei. Ich meine, was ist an einem TT, der den Spoiler serienmäßig dran hat anders als an einem, der den Spoiler nachgerüstet hat? Rrrrichtig, nix. Aber warum darf dann der Nachgerüstete auch wieder ohne fahren und der Serienmäßige nicht? Das ist doch alles ein Schmarrn und ein Joke der deutschen Bürokratie.

Dr. Rock
19.12.2005, 09:22
Was anders ist? Ganz einfach: ein hoher Abnahme-Aufwand seitens des Herstellers...!! Denn die ersten TT`s sind ja nunmal bekanntermaßen OHNE den Spoiler zugelassen worden, d.h. die ABE für den kompletten Wagen schließt den nachträgl. montierten Heckspoiler aus. Für die TT`s, die den Spoiler dann ab Werk drauf hatten/haben, war also wieder eine neue Komplett-Abnahme fällig. Klar, Behörden-Gehoppse, aber somit haben die TT`s der ersten (spoilerlosen) Serie noch den schönen Bonus ganz offiziell mit nacktem Arsch (sprich >> entferntem Spoiler) fahren zu dürfen OHNE daß man den Fahrern/Besitzern an`s Bein pinkeln kann...

Wie gut daß mein TT einer der allerersten ist, wenn`s mir irgendwann mal in`n Kopp kommt reiß ich das Teil auch runter.....:D. Obwohl ich schon so das ein oder andere Erlebnis hatte wo ich richtig schön gemerkt habe, daß die Kiste auf der Hinterachse viel zu leicht ist, also so ganz dumm ist die Überlegung mit dem Heckspoiler dann doch nicht ;) .

spiTTfiRe
19.12.2005, 11:32
es ist mit der bescheinigung und vorreiten beim tüv schon möglich auch neuere modelle ohne bürzel zu fahren..wenn ich die pdf mal finde stell ich sie rein.. da steht nur drin, dass der tt auch ohne spoiler bewegt werden kann und nicht minder sicher ist-unabhängig von esp,oder fahrwerksnachrüstung! und die hat nix mit dem anbaugutachten zu tun auf das du anspielst, Dr.Rock;)..ist ne ganz andere sache. das gutachten wurde allerdings nur bis zu nem gewissen datum ausgegeben.. und wenn ich mich recht dran erinnere wars 2001..und da liefen die TTs schon lange bebürzelt vom band..

so..hier isses(zu finden unter www.ttatwest.de (http://www.ttatwest.de). dann unter Porttal-TTLounge-Download Center:
das Unbedenklichkeitsschreiben von Audi
bzgl. Demontage des Spoilers beim TT (http://www.ttatwest.net/porttal/dlc/spoi.html) anklicken und downloaden..

sport-racing
19.12.2005, 11:45
"bebürzelt" <-- geiles Wort!! :D

spiTTfiRe
20.12.2005, 08:21
Datei eingefügt...

Hollywood
20.12.2005, 08:26
"bebürzelt" <-- geiles Wort!! :D

Ja find ich auch :D :D

mik.13
20.12.2005, 21:12
"bebürzelt" <-- geiles Wort!! :D

:peace: :lach: echt coole Bezeichnung:D

marcell-b
21.12.2005, 01:01
es ist mit der bescheinigung und vorreiten beim tüv schon möglich auch neuere modelle ohne bürzel zu fahren..wenn ich die pdf mal finde stell ich sie rein.. da steht nur drin, dass der tt auch ohne spoiler bewegt werden kann und nicht minder sicher ist-unabhängig von esp,oder fahrwerksnachrüstung! und die hat nix mit dem anbaugutachten zu tun auf das du anspielst, Dr.Rock;)..ist ne ganz andere sache. das gutachten wurde allerdings nur bis zu nem gewissen datum ausgegeben.. und wenn ich mich recht dran erinnere wars 2001..und da liefen die TTs schon lange bebürzelt vom band..

so..hier isses(zu finden unter www.ttatwest.de (http://www.ttatwest.de). dann unter Porttal-TTLounge-Download Center:
das Unbedenklichkeitsschreiben von Audi
bzgl. Demontage des Spoilers beim TT (http://www.ttatwest.net/porttal/dlc/spoi.html) anklicken und downloaden..


Das Schreiben ist ja nicht schlecht, schlecht ist aber die Qualität in der es eingescannt wurde. Das nimmt einem kein Tüv-Prüfer ab, wenn man sagt, daß man das so von Audi bekommen hat.

marcell-b
21.12.2005, 01:07
Was anders ist? Ganz einfach: ein hoher Abnahme-Aufwand seitens des Herstellers...!! Denn die ersten TT`s sind ja nunmal bekanntermaßen OHNE den Spoiler zugelassen worden, d.h. die ABE für den kompletten Wagen schließt den nachträgl. montierten Heckspoiler aus. Für die TT`s, die den Spoiler dann ab Werk drauf hatten/haben, war also wieder eine neue Komplett-Abnahme fällig. Klar, Behörden-Gehoppse, aber somit haben die TT`s der ersten (spoilerlosen) Serie noch den schönen Bonus ganz offiziell mit nacktem Arsch (sprich >> entferntem Spoiler) fahren zu dürfen OHNE daß man den Fahrern/Besitzern an`s Bein pinkeln kann...
.


Was der Hersteller für einen Abnahme-Aufwand hat ist doch irrelevant für das Fahrverhalten mit oder ohne Spoiler eines neuen oder alten TTs. Ein 99er ohne Spoiler fährt doch nicht besser als ein 2005er ohne Spoiler. Eher umgekehrt, wenn zwischendurch evtl Verbesserungen am ESP vorgenommen wurden.

spiTTfiRe
21.12.2005, 06:28
hatte gestern zu diesem thema nen termin beim tüv-konnte ihn leider mangels zeit nicht wahrnehmen. habe AUDI diesbezüglich nochmals kontaktiert und um ein eigenes exemplar gebeten..mal sehen was wird. der tüv-prüfer(und das war ein 0915 prüfer und kein kumpel) hat am telefon gesagt, dass es auf basis dieses schreibens ohne probleme möglich sei, das auto ohne spoiler zu fahren. spoiler abbauen, vorführen, anschauen, eintragen, wegfahren.. keine einzelabnahme nix..ihm würde sogar nur die datei per email reichen.

mik.13
21.12.2005, 08:48
...ein 0915 prüfer...


Was ist denn das:confused: Meintest du 0815?

spiTTfiRe
21.12.2005, 11:07
mist das hatte ich doch geändert... das ist neu für 0815..HUST...wusstet ihr das nicht??? ja ich meinte 0815.. peinlich..

mik.13
21.12.2005, 11:15
:D Ich finde es nur immer wieder schön, wenn solche Sachen auch anderen passieren!:D :D ;)

Dr. Rock
25.12.2005, 20:57
es ist mit der bescheinigung und vorreiten beim tüv schon möglich auch neuere modelle ohne bürzel zu fahren..wenn ich die pdf mal finde stell ich sie rein.. da steht nur drin, dass der tt auch ohne spoiler bewegt werden kann und nicht minder sicher ist-unabhängig von esp,oder fahrwerksnachrüstung! und die hat nix mit dem anbaugutachten zu tun auf das du anspielst, Dr.Rock;)..ist ne ganz andere sache. das gutachten wurde allerdings nur bis zu nem gewissen datum ausgegeben.. und wenn ich mich recht dran erinnere wars 2001..und da liefen die TTs schon lange bebürzelt vom band..

so..hier isses(zu finden unter www.ttatwest.de (http://www.ttatwest.de/). dann unter Porttal-TTLounge-Download Center:
das Unbedenklichkeitsschreiben von Audi
bzgl. Demontage des Spoilers beim TT (http://www.ttatwest.net/porttal/dlc/spoi.html) anklicken und downloaden..


Wer hat denn was von Anbaugutachten erzählt...??? (Ging`s hier nicht um ABBAU http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/frech/d025.gif ??)
Exakt DIESES Schreiben, welches Du verlinkt hast, meine ich!!




Was der Hersteller für einen Abnahme-Aufwand hat ist doch irrelevant für das Fahrverhalten mit oder ohne Spoiler eines neuen oder alten TTs. Ein 99er ohne Spoiler fährt doch nicht besser als ein 2005er ohne Spoiler. Eher umgekehrt, wenn zwischendurch evtl Verbesserungen am ESP vorgenommen wurden.


Du wolltest doch wissen was der Unterschied ist, und das hab ich geschrieben: ´ne komplette Neu-Abnahme des Fahrzeugs... ;)
Is` mir auch schon klar daß der Behörden-Aufwand nicht in Relation zum Fahrverhalten steht, aber wenn es tatsächlich stimmt daß mit besagtem Schreiben auch die TT`s neueren Bj.`s "unbebürzelt" fahren dürfen, dann dürfte die NCD sicherlich einige neue Mitglieder bekommen... :D

spiTTfiRe
04.01.2006, 18:56
das die mit nachrüstspoiler diese unbedenklichkeitsbescheinigung nicht brauchen, da deren abe ohne spoiler abgenommen wurde ist doch klar oder? die UBB wurde bis ende 2001 rausgegeben aber ab KW 52/99 wurde der spoiler serienmässig verbaut.. die neuste ABE für den roadster ist von 12/2000 und da steht der Spoiler nicht drin..

La-Guarda
01.07.2006, 11:18
ich denke es passt hier ganzu gut dazu daher...

und zwar hab ich in der SuFu leider nichts passendes gefunden oder ich bin blind ;-)

ist es leicht den heckspoiler abzumontieren bzw ist der nur geklebt, geschraibt, muss die klappe dann lackiert werden??

vielen dank schon mal

lg

CABRIO79
01.07.2006, 13:51
geklebt und verschraubt (4 mal).

spiTTfiRe
01.07.2006, 14:08
By the way:
1. ne "Unbedenklichkeitsbescheinigung" gibt es von AUDI nicht. das ist Forenslang und trifft nicht zu.
2. Darf der bestehende Heckspoiler nicht einfach demontiert werden, auch wenn er im Zuge der Nachrüstaktion zuvor nachgerüstet wurde.
3. Sämtliche Änderungen der aerodynamischen Einrichtungen sind vom TÜV abzunehmen. Ob allerdings im Falle eines (UN)Falles der TÜVler dann den Kopf für euch hinhält, weil er nen Spoiler ausgetragen hat ohne, dass der Fahrer zuvor ne Freigabe durch AUDI erhielt, ist fraglich.
4. Streng genommen erlischt auch mit Montage der S-Line Wabenheckblende die Betriebserlaubnis..;)
5. all dies gilt nur für die Modelle ohne Sline Exterieurpaket mit der karosserie, des ursprünglichen TTs. Die Sline Modelle haben eine andere Aerodynamik und entsprechen nach Spoilerdemontage nicht mehr dem Stand der TTs vor KW 50/99.. also ist eine Audi konforme Demontage des Heckspoilers bei einem TT mit S-Line Front nicht möglich(ausser AUDI gibt es frei-Viel Spassbeim versuch!)