Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Felge in Schlagloch kaputt gefahren...
wolfi702
16.10.2004, 18:16
Hallo Leute!
Wie einige von euch ja wissen hab ich vor kurzem eine meiner schönen 9,5x18 Zoll Keskin KT4 Felgen in nem Schlagloch in einerKurve platt gefahren. Bzw eigentlich hat ein Stück Straße gefehlt, von Schlagloch kann man da ja fast nicht mehr reden.
Also was macht man da? Ja genau man kontaktiert die für die Straße zuständige Behörde wegen Schadensregulierung. Gesagt, getan. Diese hat dann auch einen Schadensantrag bei Ihrer Versicherung (Bayernversicherung) gemacht und gemein "hoffen wir mal für Sie dass die zahlen, die Felge war sicher teuer".
Erstmal: was ist das für ein Vorgehen? Wenn die Versicherung nicht zahlt ist Wolfi der gear***te? Soweit ich weiß sind doch alle zuständigen Behörden für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Straßen zuständig und wenn dies nicht der Fall ist müssen die doch für diesen Sorgen bzw. mindestens Warnschilder aufstellen?????
Nachdem ich nen dummen Fragebogen bekommen, ausgefüllt und zurückgeschickt hab kamen dann erst so Fragen wie: "Wie kann das sein dass nur eine Felge betroffen war?", "Warum ist die Felge auf der Innenseite deformiert?" und lauter so Zeugs, dann musste meine Freundin noch nen Zeugenbogen ausfüllen in dem noch dummere Fragen gestellt wurden... Also ob das ganze nicht eh schon mehr als frech gewesen wäre (ich mach mir ja nicht mit Absicht meine absolut neuwertige Felge kaputt!!!) kam jetzt ein Schreiben das den Vogel abgeschossen hat:
Sehr geehrter Herr Maier!
Bitte reichen Sie die Reperaturrechnung zu gegebener Zeit ein.
Vorsorglich weisen wir allerdings darauf hin, dass die von Ihrem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr mit 30% zu berücksichtigen ist.
Freundliche Grüße
Versicherungskammer Bayern
ARGH!!!!! Was soll dass heißen? Dass alle TT´ler mit Absicht Ihre Felgen kaputt machen, oder alle Autos mit mehr als 50PS als potentiell gefährlich eingestuft werden???????
Was meint Ihr: wäre es ratsam dagegen Einspruch zu erheben??
Jason_V.
16.10.2004, 19:12
Wir fahren halt eine Waffe ;)
Aber ich würd keine Ruhe geben bis das bezahlt worden ist!
Vergiss auch den ganzen Aufwand nicht den du hattest!!!
MrCloudy
16.10.2004, 19:28
Du hast doch sicher ne Rechtschutzversicherung? Die spinnen ja wohl, da ist nix mit 30% Abzug oder sonstwas, so wie ich das bisher mitbekommen habe, muss die zuständige Behörde zu 100% für den entstandenen Schaden haften!
wolfi702
16.10.2004, 19:38
ich find ja auch dass die den a*** offen haben. hat das zufällig jemand schwarz auf weiß dass die den schaden zu bezahlen haben oder ist das eventuell echt im ermessen von denen??? :oops:
ttpitter
16.10.2004, 21:38
Da hast Du doch noch Glück !
Ich hab mir in ner Baustelle auf der A3 ne Felge zerbomt, weil dort die Kante der neu geteerten Spur zu den Kanaleinlässen extrem schart und spitz war !
Ich hab auch ewig hin und her geschrieben, war auch beim Anwalt -der hat der Sache aber kaum Chancen gegeben :twisted:
Bei mir kam der Spruch - wieso denn nur an meinem Fahrzeug die Felge kaputt wäre, wenn die Autobahn dort einen Mangel aufweist, müssten andere doch auch das Problem haben !
Ausserdem wäre da ja Baustelle und 60 !
Pah, am Heumarer Dreieck steh ich jeden Tag, wenn ich da hätte 60 fahren können, hät es mir wahrscheinlich die FElge gespalten !
Egal, auf den Kosten bin ich sitzen geblieben !
wolfi702
16.10.2004, 21:50
tut mir echt leid dass du da leider pech hattest. ich find den spruch vonwegen betreibsgefahr einfach zum ko*** :oops: - wenn da irgendwo betriebsgefahr ausging dann doch von dem loch?!
ttpitter
16.10.2004, 21:57
vor allem frag ich mich wofür die überhaupt ne Versicherung brauchen, wenn die so "billig" davonkommen. Ist echt ne Frechheit - vor solchen Schlaglöchern müsste eigentlich per Schild gewarnt werden !
Naja, ärgern hilt ja auch nix - wie gesagt - sei froh, dass Du überhaupt Kohle bekommst.
Aber die Frage, warum Dir nur eine Felge zu Bruch ging, lässt ja Gedanken aufkommen... war das ne Einladung .....
wolfi702
16.10.2004, 22:03
ich weiß auch nicht was die wollen. die sollen doch froh sein dass se nur eine felge zahlen brauchen..! und im nachhinein zu sagen oh jetzt merk ich´s erst die zweite ist genauso quadratisch wäre wohl die falsche vorgehensweise gewesen...
soweit die geschwindigkeitsbegrenzung nicht so angemessen ist dass nichts passieren kann (tempo 30) oder schilder die auf den schlechten straßenzustand hinweisen ist die behörde auf alle schuld. dafür hat se ja auch am ende irgendwo ne versicherung... nur auf grund welchen umständen die sich das recht herausnehmen 30% einzubehalten kann ich nicht verstehen....
hat dich dein anwalt weggeschickt oder hat der was unternommen???
ttpitter
16.10.2004, 22:30
Nö, der hat mich weggeschickt - bei mir waren aber zwei Felgen in Mitleidenschaft gezogen worden.
Die vordere musste neu und die hintere musste neu überarbeitet werden.
Wie bereits gesagt bei mir waren 60 erlaubt und ich bin mit deutlich unter 50 da durch und hatte schon 2 Felgen am A.... - wenn ich da 60 gefahren wäre, wär sonst was passiert.
Der Typ von der Autobahnmeisterei meinte noch lapidar zu mir "Isch war da jedne Tag lang un' han nix - ich han aber auch Stahlfelgen, höhöhö !" - War ne blöde S....
komisch nur, dass ne Woche später die Spur gesperrt war, weil die Deckel komplett neu in die Fahrbahn gelassen wurden.. uh ich muss aufhören darüber zu schreiben, sonst krieg ich wieder Schaum vor dem Mund !
wolfi702
16.10.2004, 22:33
sorry das will ich natürlich nicht. vielleicht war das die falsche ansprechperson und der anwalt hatte gerade andere dinge zu tun als sich um sowas zu kümmern... wie die sache von der kommune selbst ist kann ich herausfinden. auf stvo, vsv und alles was mit öffentlichem recht zu tun hat hab ich in der arbeit zugriff (klar wenn man selbst im öffentl. dienst tätig ist).
wie das aber mit der versicherung aussieht und dass die auf grund einer "betriebsgefahr" nen fetten abschlag machen kann ich nicht verstehen....
ttpitter
16.10.2004, 22:58
BTW:
In einer anderen Sache hat bei mir ne Versicherung auch mal noch einen Abzug geltend gemacht und trotz Einspruch waren die nicht davon abzubringen, da half nur ein Schreiben vom Anwalt und schon war der Fall klar ! Traurig aber wahr !
Lass mal nen Anwalt nen Brief schreiben...
Die versuchen es erstmal und bei einem Großteil klappt es ja auch - aber nicht mit unserem Wolfi, oder !?
wolfi702
16.10.2004, 23:04
natürlich nicht! man sollte sovieles nicht einfach so "hinnehmen", was viele leute aber tuen.
so nen ähnlichen fall hatte ich mal als kind: da hat mich en **** köter in oberschenkel gebissen. die versicherung meinte sie zahlen 300, unser versicherungsvertreter meinte die zahlen anfangs immer nur die hälfte und wir sollen 600 fordern. eine woche nach unserem brief waren die kohlen auf unserem konto.
aber die von der bayr. versicherungskammer haben echt glück dass die ihre schadensregulierungsfuzzis nicht in ner außenstelle bei uns in der gegend sitzten haben...!
Competition
17.10.2004, 13:31
Achtung bei einem Schlagloch haftet die Behörde nur wen dieses ein Loch bzw. eine Vertiefung von mindestens 10 cm aufweist !!!
Hab ich mal in einer Autobild gelesen also mit einem Zollstock das ganze Loch Fotografieren und ab zum Anwalt damit !
wolfi702
17.10.2004, 16:02
na das wäre auf alle fälle der fall... der bürgermeister war sogar selbst draußen und hat 10,5cm nachgemessen. nur was sollen diese sc**ß 30% (entschuldigt meinen emotionalen zustand *g*)
MrCloudy
17.10.2004, 22:31
Gibts da nicht so ne Einrichtung, die sich nur damit beschäftigt? Kommt doch sicher nicht selten vor und vermutlich stehen alle Betroffenen gleich dumm da wie du im Moment!
wolfi702
18.10.2004, 18:08
Also ich hab gerade den wohl besten Versicherungsvertreter und Vermögensberater den´s bei uns so gibt gesprochen angerufen und der meinte das wäre gängige Rechtssprechung. Da gibt´s ein sch*** Gesetz das quasi besagt allein durch den Umstand dass du dein Fahrzeug auf der Straße bewegst setzt du dich wissentlich einem gewissen Risiko aus.
Sprich: Selbst bei einem Unfall bei dem du absolut ganz und gar nichts dafür kannst können die eine Teilschuld auf dich abwälzen!!!!
Das einzige was ich versuchen kann ist gegen die 30% vorzugehen (versuchen auf 20% zu drücken), aber dem hat er nicht viel Erfolg bemessen.
Danke liebes Deutschland. Für was bist du eigentlich ein Paragraphenstaat?!
MrCloudy
18.10.2004, 18:11
Das Beste für den Staat, dann für die Bürger, deshalb auch Paragraphen!
wolfi702
18.10.2004, 18:14
Ne, das hilft doch dem Staat auch nix... das ist nur Schikane und ein Schlupfloch für die eh viel zu reichen Versicherungskonzerne (schau mal z.b. den Verlauf einer Allianz Aktie über die letzten 15 Jahre an).
RoadsTTer
19.10.2004, 15:38
sag mal war das Loch in der Strasse oder bis du über den Rand hinaus geschossen aufs Bankett :roll:
wolfi702
19.10.2004, 16:02
ich war höchstens auf grund dessen, dass da keine straße mehr da war nicht mehr auf der straße... :cry:
und ich war nicht mal schnell :!: (~100)
HI!
diese 30% Betriebsgefahr rechnen die Versicherungen (bzw. hier die Behörde) gerne an.
Bei einem Unfall kann dies teilweise auch so vor Gericht durchgehen. Bei einer solchen Sache wie hier leigt aber eher ein üblichen Haftpflichtschaden vor, das bedeutet keinen Abzug.
Würde ich , falls du ne Rechtschutz hast sofort mal nem Anwalt gegeben, der kann da richitg Druck machen!
Diese 30 % werden immer probiert, weise es einfach zurück, ist in diesem Fall quatsch, außer du warst zu schnell.
Werde gelich mal sehen, ob ich da irgendwelche Urteile zu finde, kann aber ncihts versprechen!
Marc
RoadsTTer
20.10.2004, 12:48
ich bezweifle ob du da überhaupt was kriegst :cry:
wolfi702
20.10.2004, 15:52
mensch roadstter les halt mal: die haben geschreiben dass ich die rechnung einreichen soll und sie abzüglich der 30% zahlen (schreiben von der versicherung). die 70% bekomm ich also auf alle fälle... nur das mit der "betriebsgefahr" ist schon recht schade. somit müsste ich jetzt zu meinem chef gehen und sagen ich brauch 30% mehr lohn weil ich mich ja jedem tag der gefahr aussetzte in die arbeit zu kommen?!?! :(
@marc: wenn du da was hättest wäre das echt geniol! :roll:
RoadsTTer
20.10.2004, 15:59
also die Felge kostet 335,-. Das sind 234,50 was du bekommst. Passt doch doch :wink: . Für 2 Jahre alte, günstig gekaufte Felgen ist das doch nicht schlecht ( :oops: )
wolfi702
20.10.2004, 16:04
die felge war ca 2 monate alt und im absoluten neuzustand!!!
ps: ich bekomm 70% von der komplettrechnung (felge + ummontage + stoßdämpfer + einbau + achsvermessung)
RoadsTTer
20.10.2004, 16:06
da brauchste ja noch ne feTTe Proformarechnung :wink:
wolfi702
20.10.2004, 16:16
wie du da jetzt drauf kommst?! ist das so auffällig weil ich die neue felge schon seit 2 monaten hab und noch keine rechnung?! ;)
RoadsTTer
20.10.2004, 16:22
kapier ich jetzt nicht - ist aber auch egal. Du weißt ja was ich mein ...
Competition
20.10.2004, 22:33
Mensch mein Wolfilein laß dich doch nicht so abspeisen geh doch mal zum Onkel Anwalt und der wird Dir da mehr sagen können !
Hast doch ne gute rechtsschutzversicherung oder mit kostenloser Erstberatung ohne SB spezialisten Vermittlung usw. ?
Und zu dem Versicherungsmensch dem ist es Scheißegal mit was Du da kommst solange er kein geschäft davon hat. Der sagt Dir was Du hören willst ein paarmal ja ja und wiederholt was Du ihm gesagt hast und ende.
Würd bei nem Anwalt nachfragen der wirklich weiß ob es so rechtens ist zudem kann es auch sein das die Versicherung dich erstmal mit geringerem Betrag abspeisen will.
Und wenn sei nicht doof geh zu nem Reifenfritz und hol Dir ne rechnung für ne fette BBS 18 " und schon kannst Dir 2 neue Keskin holen :wink:
wolfi702
21.10.2004, 00:46
hab leider schon en kostenvoranschlag eingereicht... aber in dem standen auch dinge drin die nicht unbedingt nötig sind.. höhö.... - aber die pläne aus dem gewinn ne neue front zu kaufen zu versauen ist echt unfair... :)
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